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   OLG Stuttgart, 08.12.2011 - 18 UF 114/11   

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https://dejure.org/2011,2513
OLG Stuttgart, 08.12.2011 - 18 UF 114/11 (https://dejure.org/2011,2513)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.12.2011 - 18 UF 114/11 (https://dejure.org/2011,2513)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 18 UF 114/11 (https://dejure.org/2011,2513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Umfang der anfallenden Teilungskosten des Versorgungsträgers; Berechnungsgrundlage eines angemessenen Kostenansatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit der Teilungskosten im Sinne des § 13 VersAusglG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 13
    Angemessenheit der Teilungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilungskosten beim Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Teilungskosten beim Versorgungsausgleich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2011 - 2 UF 231/10

    Versorgungsausgleich: Angemessenheit der Höhe von Teilungskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2011 - 18 UF 114/11
    Alle dafür notwendigen Personal- und Sachkosten sind anteilig - soweit sie plausibel konkretisiert werden können - zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1906; OLG Nürnberg FuR 2011, 535; OLG Düsseldorf FamFR 2011, 433; OLG Karlsruhe FamFR 2011, 419; Borth, Versorgungsausgleich, 6. Auflage, Kap. 3, Rn. 598).

    Nach Auffassung des Senats ist die Angemessenheit der Teilungskosten nach § 13 VersAusglG unter Berücksichtigung der beim jeweiligen Versorgungsträger abhängig von dessen Kostenstruktur und den ausgehandelten Vorsorgemodellen tatsächlich anfallenden Kosten zu beurteilen (so auch OLG Karlsruhe FamFR 2011, 419).

    Bei mathematischer Betrachtung kann bei einer Mischkalkulation die Höhe der Teilungskosten zumindest das 1, 5-fache der nachgewiesenen durchschnittlichen Teilungskosten erreichen (so auch OLG Karlsruhe FamFR 2011, 419), damit einerseits nicht von einer außer Verhältnis zum Kostenaufwand stehenden Schmälerung des Anrechts gesprochen werden kann, andererseits den berechtigten Interessen des Versorgungsträgers auf Deckung seiner Kosten nachgekommen wird.

  • OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 500/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs: Zulässigkeit der Berechnung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2011 - 18 UF 114/11
    Bedenken werden zudem gegen die Berücksichtigung von Generalunkosten erhoben (MünchKomm/Eichenhofer, BGB, 5. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 4 und 6; Borth, Versorgungsausgleich, 6. Auflage, Kap 3, Rn. 598; OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 898, 899).

    Teilweise wird eine einheitliche Kostenpauschale in Höhe von bis zu 250, 00 Euro als angemessen erachtet (OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 898, 899; MünchKomm/Eichenhofer, a. a. O.; jurisPK/Breuers, BGB, 5. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 11; Hauß/Eulering, Versorgungsausgleich und Verfahren in der Praxis, 2009, Rn. 205; generell auch Palandt/Brudermüller, a. a. O., Rn. 2).

  • OLG Nürnberg, 06.05.2011 - 11 UF 165/11

    Versorgungsausgleich: Angemessenheit der vom Versorgungsträger geltend gemachten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2011 - 18 UF 114/11
    Alle dafür notwendigen Personal- und Sachkosten sind anteilig - soweit sie plausibel konkretisiert werden können - zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1906; OLG Nürnberg FuR 2011, 535; OLG Düsseldorf FamFR 2011, 433; OLG Karlsruhe FamFR 2011, 419; Borth, Versorgungsausgleich, 6. Auflage, Kap. 3, Rn. 598).

    Auch ist die Grenze für eine pauschale Kostenberechnung beim 5-fachen von 240% der Bezugsgröße (derzeit 30.660,00 Euro) sowie für die konkrete Berechnung der Teilungskosten beim 10-fachen des Betrags, also bei derzeit 61.320,00 Euro gesehen worden; demnach sollen pauschal angesetzte Teilungskosten bis zu einer Höhe von 766, 50 Euro sowie konkret berechnete Teilungskosten bis zu der Grenze von 1.533,00 Euro angemessen sein (OLG Nürnberg, B. v. 06.05.2011 FuR 2011, 535).

  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 15 UF 25/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs: Begriff der Teilungskosten des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2011 - 18 UF 114/11
    Der Wortlaut der Vorschrift, der von den Kosten spricht, die bei der Teilung entstehen, lässt daran denken, die Verrechnung auf den Aufwand zu beschränken, der mit der Einrichtung des Kontos für den Ausgleichsberechtigten entsteht (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011 - 15 UF 25/11 - Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 1; Kemper, Versorgungsausgleich in der Praxis, Kap VIII, Rn. 289 f.).
  • OLG Stuttgart, 25.06.2010 - 15 UF 120/10

    Versorgungsausgleich: Angemessene Teilungskosten des Versorgungsträgers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2011 - 18 UF 114/11
    Alle dafür notwendigen Personal- und Sachkosten sind anteilig - soweit sie plausibel konkretisiert werden können - zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1906; OLG Nürnberg FuR 2011, 535; OLG Düsseldorf FamFR 2011, 433; OLG Karlsruhe FamFR 2011, 419; Borth, Versorgungsausgleich, 6. Auflage, Kap. 3, Rn. 598).
  • OLG Celle, 22.11.2010 - 10 UF 232/09

    Berücksichtigung der nach Ehezeitende liegenden rentenrechtlichen Zeiten bei der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2011 - 18 UF 114/11
    Von anderen wird eine Kombination zwischen einer Kostenpauschale und einem prozentualen Kostenanteil bevorzugt (Wick, Der neue Versorgungsausgleich in der Praxis, 2011, Rn. 110; OLG Celle, FamRZ 2011, 723).
  • OLG Bremen, 13.12.2010 - 4 UF 103/10

    Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch interne Teilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2011 - 18 UF 114/11
    Dabei soll ein sehr werthaltiges Anrecht bei einem Kapitalwert in Höhe des 5, 2-fachen bzw. 7,8-fachen der genannten Summe noch nicht erreicht sein (OLG Bremen, FamRZ 2011, 895, 897).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2011 - 7 UF 13/11

    Versorgungsausgleich: Obergrenze für Pauschale des Versorgungsträgers für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2011 - 18 UF 114/11
    Teilweise wird sie daher in Durchschnittsfällen abgelehnt und lediglich auf ungewöhnliche Ausnahmefälle beschränkt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.08.2011, 7 UF 13/11).
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